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Fischer, Schiffer und Flösser
(Chronik Heinsen)

Fischfang, Schiffahrt und Flösserei nahmen im Erwerbsleben unseres Dorfes seit ewigen Zeiten neben der Land – und  Forstwirtschaft eine besondere Stellung ein. Was für den Bauern der Acker, war für den Fischer, Schiffer und Flösser der Strom, - die Weser. Der Schiffsanker im Dorfsiegel und im Gemeindewappen bringt diese Bedeutung symbolhaft zum Ausdruck. Jahr für Jahr zog es einen Teil der männlichen Jugend „auf das Wasser“, mit dessen Tücken und Gefahren sie schon früh vertraut waren. Als Matrosen, Schiffsführer, oder als Schiffseigner befuhren sie die Weser von Hannoversch - Münden bis Bremen, den Mittellandkanal und den Rhein.

Der (frühere) Stand der Schiffer in der Dorfgemeinschaft

Das sich die Schiffer als einen besonderen Stand betrachteten geht aus einigen Pfarrberichten hervor. Pastor Stisser schreibt 1841: Die Schiffer lassen sich noch dünken, der erste Stand hier zu sein, weil sie nicht nur auf ihren Reisen mehr Kenntnisse und einige äußere Bildung sich erworben haben, sondern auch weil viele Menschen durch sie ihren Lebensunterhalt finden und von ihnen abhängen, nicht nur Handwerker, Matrosen, Holzhauer, Kohlen – und Kalkbrenner, sondern auch die Landbauern, die für sie Holz, Kohlen usw. an die Weser fahren und von ihnen verdienen.
Pastor Kahle urteilte 1796:
Wie unbegründet sind so oft die vorgefassten Meinungen, die man gegen besondere Menschen – Classen hegt. Man hält die Schiffer wohl für vorzüglich ruchlos und grob und die Obrigkeit sowohl als ich finden hier gerade das gegenteil, ist die Classe der hiesigen Schiffer, auch der niedrigsten Schiffsknechte, im ganzen viel wohldenkender, wahrhaft frömmer,vom Revolutionsgeist entfernter und weit conduisierter als die Classe der Landbauern.
Pastor Soltmann berichtete 1818:
In Ansehung der gemeinnützigen Kenntnisse, der Lebensklugheit und des Speculationsgeistes zeichnet sich die Gemeinde sehr vorteilhaft vor solchen Gemeinden aus, welche allein Ackerbau leben und nur in geringe Verbindung mit entfernten Orten oder großen Städten kommen. Auffallend ist es vorzüglich bey denjenigen jungen Leuten, welche sich der Schiffahrt widmen, deren Geist bald eine vor den Ackersknechten hervorstechenden Gewandtheit bekommt und das so treffend richtige Urteil alter Schiffer über Dinge des gemeinen Lebens hat mich oft in Verwunderung gesetz

Fischfang

Über die Bedeutung der Heinser Fischerei in den früheren Jahrhunderten erfährt man anlässlich eines Streites mit dem Stift Corvey Näheres. In einem Schreiben des Poller Amtmannes Justus Ludewig vom 8.6.1664 heisst es wörtlich: „....dass ich aus den bei hiesigem Fürstlichen Ambtshause Polla befindlichen alten Ambstbüchern so viel erfahre und augenscheinlich wahrnehme, dass die Heinsischen Fischer von altersher befuget gewesen, nicht allein so weit dieses Ambt sich erstrecket sondern von der hämelschen schlacht bis Münden die Weser hinauf und also im Wolfenbüttelschen , Corveyschen und Hessischen Revier ohngehindert fischen dürfen,solches auch mit ohnbezahlbaren notorischen  actibus piscantionis (Fischzügen) exerciert haben, zudem ist ihnen solches insonderheit von keinem zeitigen Herrn Abt des Stifts verwehrt....... Will daher nicht hoffen, dass solch althergebrachte Befugnis, Recht und Vertrag zwischen diesen und ieren Untertanen anjetzo gestritten und gehoben werden soll.“
Das Fischereirecht umfasste also von Hannoversch – Münden bis Hameln eine Stromlänge von 135km. Dem Amtmann kam es wohl darauf an auf die alten verbrieften Rechte  hinzuweisen und den Untertanen den vollen Beistand der Regierung zu gewährleisten. Es bedurfte tatsächlich des energischen Einspruchs und der Warnung der zuständigen Behörde in Hannover , um Ausschreitungen zu verhüten und das nachbarliche Verhältnis zu erhalten.
Was war geschehen?
Die Heinser Fischer hatten nach alter Gewohnheit oberhalb der Stadt Höxter ihre Netze ausgeworfen, auch eine "gute Partey  Fische durch Gottes Segen gefangen". Auf der Heimfahrt wurden sie jedoch von den "Ministris des Stiffts Corvey an beyden  Seiten der Weser mit starker gewehrter Manschaft also belagert undt der Pass verschwert, dass sie genötiget undt gezwungen, mit ihren Schiffen anzuhalten und damit ihnen ihre Fische de facto weggenommen". Vier Männer, die ihre Schiffe verließen, um auf dem Landwege nach Hause zu gelangen und Bericht zu erstatten, wurden "auf freyer Landtstrasse von den Corveyschen bewehrten Banden gefenglich angepacket, mit Stangen gestossen undt geschlagen undt ufs Stift Corvey gebracht..... darin   sie noch zur Zeit detinirt werden undt nicht eher erlassen werden sollen, biß jeder 10 rfl. Strafe, die über 200 fl.austragen wollen, erleget und bezahlet haben". Erst als die Hannoversche Regierung mit Gegenmaßnahmen drohte, wurden die vier Heinser wieder auf freien Fuß gesetzt

      ©berndegly2009 Bernd Egly  Hauptstraße 73 37649 Heinsen  Mail

 

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